Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite

Andrea Maria Lehmann

Friedenstr. 54

85591 Vaterstetten

Tel. 0 81 06/ 31 32 6

kontakt@waldbaden-oberbayern.de

 

 

Fotoquellen

Andrea Lehmann, Pixabay

Realisation der Webseite

Creativ Season | Kreativagentur

Eva-Maria Kettner

www.creativ-season.de

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

  1. Der Vertrag kommt zwischen Andrea Maria Lehmann, Friedenstr. 54, 85591 Vaterstetten (nachfolgend: „Veranstalter“) und Ihnen (nachfolgend: „Teilnehmer“) zustande.

  1. Der Veranstalter bietet Waldbaden nach Shinrinyoku für Erwachsene an, die einmal anders in die Atmosphäre des Waldes eintauchen möchten.

  1. Die Präsentation des Waldbadens auf der Homepage des Veranstalters stellt kein auf den Abschluss eines Vertrages gerichtetes, verbindliches Angebot dar. Die Anmeldung zur Teilnahme am Waldbaden erfolgt persönlich, schriftlich oder per E-Mail an kontakt@waldbaden-oberbayern.de unter Verwendung der auf der Homepage www.waldbaden-oberbayern.de abgebildeten Kontaktfelder bzw. unter Angabe von Name, Adresse, E-Mail-Adresse und gewünschten Teilnahmedatum. Mit dieser Abmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an dem gewünschten Waldbadetermin ab. Grundlage des Angebots ist die Beschreibung des Waldbadens nach Shinrinyoku und die weiteren Informationen auf der Homepage des Veranstalters. An das Angebot ist der Teilnehmer 7 Tage gebunden.

  1. Nach Abgabe der Anmeldung prüft der Veranstalter das Angebot. Falls eine Teilnahme möglich erscheint, bestätigt der Veranstalter die Anmeldung per E-Mail an den Teilnehmer. Erst mit dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag mit dem Veranstalter zu Stande. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt des der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses Angebot ist der Veranstalter 7 Tage gebunden, längstens jedoch bis 2 Tage vor dem angebotenen Termin. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses Angebots innerhalb dieser Zeit durch ausdrückliche Zusage per Mail an kontakt@waldbaden-oberbayern.de erklärt.

§ 2 Bezahlung

Der Preis für die Teilnahme an einem Waldbadetermin wird mit Zugang der Anmeldebestätigung sofort fällig. Die Bezahlung vor dem Termin ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Modalitäten der Zahlung werden dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Zahlung in bar bei Beginn der Veranstaltung zu leisten.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen.

  1. Der Veranstalter bietet Waldbaden für Erwachsene an. Die Teilnahme und Mitnahme von Kindern sowie Haustieren ist nicht gestattet.

  1. Jeder Teilnehmer muss aufgrund seiner körperlichen Verfassung in der Lage sein, sich trittsicher auf dem Waldboden bewegen zu können und eine angemessene Kondition mitbringen. Nähere Angaben zu Dauer, zurückzulegender Wegstrecke ca. 1,5 bis 4 km sind auf der Homepage unter www.waldbaden-oberbayern.de zu dem jeweiligen Termin zu finden .Bei Unklarheiten hierzu wird gebeten, den Veranstalter direkt zu kontaktieren.

  1. Die Teilnehmer müssen angemessene und wetterfeste Kleidung tragen und selbst sowie eigenverantwortlich für entsprechenden Schutz gegen Insekten und Zecken sorgen. Angemessen ist lange, den Wetterverhältnissen angepasste Kleidung, die insbesondere Arme und Beine vollständig bedeckt, um Insektenstichen und Zecken vorzubeugen sowie feste am besten knöchelhohe Wanderschuhe.

  1. Bei Verstoß gegen diese Teilnahmevoraussetzungen ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag vor oder nach Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist gem. § 4 Nr. 3 dieser AGBs zu kündigen.

§ 4 Rücktritt/Kündigung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn spätestens 1 Tag vor der gebuchten Veranstaltung die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter informiert auf der Homepage www.waldbaden-oberbayern.de über die jeweils erforderliche Mindestteilnehmerzahl für einen bestimmten Termin.

  1. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig und ohne Einhaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund unvermeidbarer oder nicht voraussehbarer außergewöhnlicher Umstände eine Durchführung des Vertrages gar nicht oder nur unter Behinderungen oder Gefährdungen der Teilnehmer möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine offizielle Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes durchgegeben wird oder eine sonstige Wetterlage eintritt, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich behindert, stört oder gefährdet (Sturm, Gewitter, Starkregen), sowie für den Fall einer kurzfristigen Sperrung des Waldes durch den Waldbesitzer oder sonstige Berechtigte.

  1. Der Teilnehmer kann in den Fällen des § 3 Nr. 1 und 2 verlangen, an einem anderen vom Veranstalter angebotenen Termin einer Waldbadeveranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme von der Bezahlung eines weiteren Entgelts abhängig zu machen, welches sich aus der Differenz des Preises für die eigentlich gebuchte Veranstaltung zu dem Preis für die gewählte Ersatzveranstaltung berechnet.

  1. Tritt der Veranstalter gem. Abs. 1 oder 2 vom Vertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühr, wenn der Teilnehmer nicht nach Abs. 3 eine Teilnahme an einer anderen Veranstaltung fordert. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr erhält der Teilnehmer unverzüglich zurück. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Entschädigung, insbesondere auf Erstattung der Kosten für die An- und Abreise, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag vor oder nach Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, muss sich jedoch ggf. ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer nachhaltig gegen die unter § 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen oder die unter § 7 genannten Verhaltensregeln verstößt oder das in § 2 genannte Entgelt nicht bezahlt hat.

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Termin, so hat der Teilnehmer einen pauschalen Aufwendungsersatz von 50% des Teilnahmepreises zu bezahlen. Dem Teilnehmer steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter im Einzelfall keine oder nur geringere Aufwendungen entstanden sind. Ein Aufwendungsersatz ist nicht geschuldet, wenn der Teilnehmer einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennt.

 

§ 6 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen eigenen Pflichtverletzung, einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz um-fasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen eigenen Vertragsverletzungen sowie Arglist sowie auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-verletzungen sowie Arglist seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Ausführung der von wesentlichen Mängeln freien Veranstaltung sowie Beratungs-, Schutz- und Obliegenheitspflichten, die dem Teilnehmers die vertragsgemäße Teilnahme ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Teilnehmers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Der Veranstalter haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Ebenso haftet der Teilnehmer, wenn er in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat, kraft seines Berufes eine qualifizierte Vertrauensstellung einnimmt, soweit der Teilnehmer kraft Gesetzes eine Haftpflichtversicherung abschließen muss oder eine solche üblich ist oder der Haftungsausschluss aus sonstigen Gründen eine unangemessene Benachteiligung des Teilnehmers darstellt. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Veranstalter im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 4 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

  1. Das Betreten sowie die Benutzung des Waldes erfolgen gemäß § 14 BWaldG auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder der Veranstalter noch der Waldbesitzer für sogenannte waldtypische Gefahren haften und in diesem keine Verkehrssicherungspflichten existieren. Waldtypische Gefahren sind solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben.

  1. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 7 Verhalten im Wald.

  1. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/der Kursleitung ist Folge zu leisten.

  1. Fotos und Film-/Videoaufnahmen von teilnehmenden Personen sind nicht erlaubt.

  1. Im Wald herrscht Rauchverbot.

  1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, keinerlei Müll im Wald zurückzulassen. Bei Benutzung der „grünen Toilette“ werden Papiertaschentücher im Waldboden vergraben.

  1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Tierwelt nicht zu stören. Weder lebende noch tot aufgefundene Wald- und Wildtiere dürfen berührt werden.

  1. Pflanzen und Pilze dürfen weder unnötig abgerissen noch zertreten werden.

§ 8 Medizinische Hinweise/Gesundheitsvorsorge

  1. Das Waldbaden dient lediglich der präventiven Gesundheitsvorsorge. Keinesfalls kann oder soll es eine medizinische Heilbehandlung ersetzen.

  1. Teilnehmer, die sich wegen eines körperlichen oder seelischen Leidens in medizinischer Behandlung befinden, sind verpflichtet, vor der Anmeldung am Waldbaden fachkundigen ärztlichen Rat einzuholen, ob und wenn ja, unter welchen Umständen, eine Teilnahme möglich ist. Sofern Besonderheiten zu beachten sind, hat der Teilnehmer dies bei der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen, wenn eine Beachtung dieser Besonderheiten nicht oder nur unter unbilligen Anstrengungen möglich wäre.

  1. Die Verwendung von Insektensprays wird ausdrücklich empfohlen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass speziell in Bayern eine große Gefahr vor durch Zecken übertragenen Krankheiten (FSME und Borreliose) besteht. Es wird dringend empfohlen, den ganzen Körper nach der Teilnahme an einem Waldbaden Termin gründlich auf Zecken abzusuchen und bei Auffinden einer Zecke umgehend einen Arzt aufzusuchen.

§ 9 Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Widerrufsbelehrung

 Widerrufsrecht

 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andrea Maria Lehmann, Friedenstr. 54, 85591 Vaterstetten, Tel. 0 81 06/ 31 32 6; E-Mail: kontakt@waldbaden-oberbayern.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 10 Schlichtungsverfahren

Der Veranstalter weist gem. § 36 VSBG darauf hin, dass er nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

  1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Haftungsausschluss

 

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